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Friedhof und Bestattung

Lebenslage: Tod

Der Friedhof ist ein Ort des Erinnerns, der inneren Zwiesprache, der Begegnung und – wie es das Wort schon sagt - des Friedens. Verstorbene finden hier ihre letzte Ruhe, die Hinterbliebenen nutzen den Ort, um den Verlust besser zu verschmerzen und neue Formen des Miteinander zu finden. Der Friedhof soll also nicht nur ein Ort der Trauer sein, sondern ein Ort des Lebens – diesseits und jenseits der schmerzhaften Grenze, die der Tod mitten durch unsere Gemeinschaft zieht. Die Stadt betreut dieses wichtige Thema mit Respekt und Sorgfalt. Für die Belange rund um den Friedhof wurde eigens eine Friedhofskommission.

Bestattungsort und Bestattungsart

Der Ort und die Art der Bestattung richtet sich zunächst nach den Wünschen des Verstorbenen, der darauf vertraut, dass seine Angehörigen diesen erfüllen. Eine legitim rechtliche Bindung sind die getroffenen Anordnungen jedoch nur, wenn sie als formgerechter letzter Wille verfasst wurden.

Wenn es an einer Willenserklärung des Verstorbenen fehlt, berechtigt dies die Angehörigen über den Ort und die Art der Bestattung zu entscheiden. Hinterlässt der Verstorbene keinen Ehepartner, so geht erst der Wille der Kinder oder deren Ehegatten, dem der übrigen Verwandten, der Wille näherer Verwandten dem der entfernteren Verwandten oder der/des Verlobten vor.

Trauerhalle
Trauerhalle

Kirchliche Beerdigung und Trauerfeier

Wenn die Angehörigen damit einverstanden sind, wird die Konfessionszugehörigkeit einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft in die Sterbeurkunde eingetragen, sofern die Zugehörigkeit durch die Meldedatei, bzw. durch die Heirats- und Familienbücher, nachgewiesen ist.

Gleichzeitig dient der Zugehörigkeitsnachweis als Bestätigung für das Pfarramt, dass der Verstorbene seiner Kirche bis zum Tode angehörte.

Um ein Gespräch zur kirchlichen Beerdigung und Trauerfeier zu vereinbaren, sollten die nächsten Angehörigen direkt Kontakt mit dem zuständigen Pfarramt aufnehmen.

Wird keine kirchliche Beerdigung bzw. Trauerfeier gewünscht, ist das beauftragte Bestattungsunternehmen gerne bereit, einen Trauerredner zu vermitteln und die Art und Form der Beerdigungg bzw. Trauerfeier wunschgemäß zu gestalten.

Betreuung der Friedhöfe

Um die notwendigen Arbeiten zu verrichten, werden der Friedhof der Stadt Lorsch vor Ort von zwei Mitarbeitern betreut, deren Aufgaben-gebiet nicht nur das Öffnen und Schließen der Gräber bei Erdbe-stattungen und Urnenbestattungen umfasst. Auch der Transport der Verstorbenen von den Aufbahrungszellen zur Aussegnungshalle oder zum Grab gehört genauso zum Aufgabengebiet, wie das Dekorieren des Grabhügels nach der Beerdigung. Auch Umbettungen und Ausgrabungen werden ausgeführt.

Den Mitarbeitern obliegen ferner die Pflegearbeiten der gesamten Friedhofsgrünanlage. Hierzu gehören das Mähen und Wässern der Rasengrabstätten und deren Hebung bei Grabsetzungen. Ferner das Schneiden der Hecken, das Auslichten der Bäume und Sträucher, das Jäten des Unkrautes, das Rechen des Laubes, das Auffüllen der abgeräumten Grabstätten nur, wenn die Stadt Lorsch die Räumung  selbst vornimmt und das Einsäen von Grassamen bzw. die Verlegung von Rollrasen bei den Rasengrabstätten. Außerdem das Bewässern sämtlicher Grünflächen.

Auch Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten, wie das Entleeren der Abfallbehälter, das Warten und Reinigen der Brunnen und Wasserzapfstellen, das Säubern der Wege und Treppen gehören genauso zum Aufgabengebiet, wie die Reparatur der Werkzeuge, die Reinigung und Pflege des Maschinenparks sowie der Winterdienst auch an Sonn- und Feiertagen.

Das Aufgabenspektrum runden außerdem die Verwaltungsaufgaben ab, wie die Vergabe von Bestattungsterminen sowie die Beratung der Angehörigen.

Grabfeld
Grabfeld

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