Lebenslage: Bauen und Wohnen
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner
Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer. Die
Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach
kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.
Anmeldung zur Hundesteuer
Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Formular
„Hundemeldeformular“ vollständig aus.
Das ausgefüllte Formular können Sie entweder persönlich im
Bürgerbüro abgeben oder per Post an die Stadtverwaltung senden.
Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:
Nach Eingang der Unterlagen wird Ihre Anmeldung bearbeitet.
Anschließend erhalten Sie den Hundesteuerbescheid.
Bei Verlust
der Hundesteuermarke kann im Bürgerbüro eine Ersatzmarke beantragt werden.