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Hundesteuer

Lebenslage: Bauen und Wohnen

  Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund in seiner Wohnsitzgemeinde anzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer. Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Halten von Hunden erhoben werden.

Anmeldung zur Hundesteuer

Für die Anmeldung füllen Sie bitte das Formular „Hundemeldeformular“ vollständig aus.

Das ausgefüllte Formular können Sie entweder persönlich im Bürgerbüro abgeben oder per Post an die Stadtverwaltung senden.

Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Heimtierausweis
  • Aktuelles Passfoto des Hundes, auf dem dieser vollständig zu sehen ist


Nach Eingang der Unterlagen wird Ihre Anmeldung bearbeitet. Anschließend erhalten Sie den Hundesteuerbescheid.

Bei Verlust der Hundesteuermarke kann im Bürgerbüro eine Ersatzmarke beantragt werden.

Die 10 häufigsten Fragen zum Thema: Hundesteuer

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