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Beflaggung

Lebenslage: Ordnung und Sicherheit

Die Beflaggung der öffentlichen Gebäude in Hessen ist im Erlass vom 31. August 2017 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, S. 926) geregelt.

Datum

Anlass

27. Januar

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus
Am 27.01.1945 wurde das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz befreit; 1940-45 wurden hier 1,1 Mio. Menschen ermordet; Gedenktag seit 1996

1. Mai

Tag der Arbeit
Anlässlich des ersten Arbeiterstreiks in Deutschland am 1. Mai 1890 ; Gedenktag seit1890

9. Mai

Europatag
Am 9. Mai 1950 gründet sich der Europarat; Gedenktag seit 1964

23. Mai

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
Erinnert an die Gründung der Bundesrepublik am 23. Mai 1949

17. Juni

Jahrestag des 17. Juni 1953
Erinnert an den Volksaufstand der DDR-Bürger:innen, der u.a. Todesopfer forderte; 1954 bis 1990 Tag der Deutschen Einheit/Nationalfeiertag

20. Juni

Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
Gedenktag seit 2015

20. Juli

Jahrestag des 20. Juli 1944
Erinnert an das fehlgeschlagenen Attentats auf Hitler durch den danach hingerichteten Claus Schenk Graf von Stauffenberg und weiterer beteiligter Widerstandskämpfer: Gedenktag seit 1999

3. Sonntag im September

Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen
Gedenktag seit 2014

3. Oktober

Tag der deutschen Einheit
Erinnert an die Vereinigung der beiden deutschen Teilstaaten DDR und BRD; Feiertag seit 1990

2. Sonntag vor dem 1. Advent

Volkstrauertag
Erinnert an Kriegstote und Opfer von Gewaltherrschaft aller Nationen; Gedenktag seit 1952

1. Dezember

Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen
Erinnert an die älteste Landesverfassung Deutschlands, die 1946 erlassen wurde und noch in Kraft ist

Am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.

Zudem wird geflaggt zu den Tagen allgemeiner Wahlen

  • Wahl zum Europäischen Parlament
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Kommunalwahlen

Beflaggungen aus sonstigen besonderen Anlässen werden vom Ministerium des Innern und für Sport bestimmt und bekannt gegeben.

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