Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Die Beflaggung der öffentlichen Gebäude in Hessen ist im Erlass vom 31. August 2017 (Staatsanzeiger für das Land Hessen, S. 926) geregelt.
Datum | Anlass |
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27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Jahrestag des 17. Juni 1953 |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Jahrestag des 20. Juli 1944 |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Am Tag des Gedenkens für die Opfer des Nationalsozialismus und am Volkstrauertag ist halbmast zu flaggen.
Zudem wird geflaggt zu den Tagen allgemeiner Wahlen
Beflaggungen aus sonstigen besonderen Anlässen werden vom Ministerium des Innern und für Sport bestimmt und bekannt gegeben.