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Fischereischein

Lebenslage: Ordnung und Sicherheit

Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

Für die Verlängerung eines Fischereischeins MUSS ein polizeiliches Führungszeugnis im Bürgerbüro beantragt werden. Des Weiteren muss die Verlängerung eines Fischereischeins VOR Ablauf des Scheins erfolgen.

Gebühren:
Siehe unten 
 
Erforderliche Unterlagen:

  • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen oder staatlich anerkannten Fischerprüfung oder
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- oder Meisterausbildung als Fischer oder
  • Nachweis der laufenden Ausbildung als Fischer oder
  • Nachweis einer für den Staats-, Gemeinde- oder Privatforstdienst vorgeschriebenen Ausbildung mit der erfolgreichen Ablegung einer Prüfung in Fischereikunde oder 
  • Nachweis einer wissenschaftlichen Ausbildung auf dem Gebiet der Fischerei oder
  • Nachweis, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abgelegt werden kann oder
  • bei Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder dem Diplomatischen Corps angehören: Ausländischer Fischereischein (in diesem Fall kann für 3 aufeinanderfolgende Monate ein Ausländerfischereischein erteilt werden, der verlängert werden kann)
  • Passbild

Gebühren

Verwaltungsgebühr in EURFischereiabgabe in EUR
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein10,007,50
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein18,0027,00
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein36,0050,00
Jugendfischereischein (1 Jahr)4,003,50
Jugendfischereischein (5 Jahre)6,0017,00
Ausländerfischereischein5,007,50

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