Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind,
benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein
des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.
Gebühren:
Siehe unten
Erforderliche Unterlagen:
Gebühren
Verwaltungsgebühr in EUR | Fischereiabgabe in EUR | |
---|---|---|
Jahresfischereischein oder Sonderfischereischein | 10 | 7,5 |
Fünfjahresfischereischein oder Fünfjahressonderfischereischein | 18 | 27 |
Zehnjahresfischereischein oder Sonderzehnjahresfischereischein | 36 | 50 |
Jugendfischereischein (1 Jahr) | 4 | 3,50 |
Jugendfischereischein (5 Jahre) | 6 | 17 |
Ausländerfischereischein | 5 | 7,50 |