Aufstellung des Lärmaktionsplans der 3. Runde für den Regierungsbezirk Darmstadt; Straßenverkehr und Ballungsräume sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken - hier: Erste Öffentlichkeitsbeteiligung
Nach § 47 d Abs.2 und 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag),der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Lärmkarten für
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter www.hlnug.de oder http://laerm.hessen.de abrufbar.
Zuständige Stelle für die Aufstellung des
Lärmaktionsplans für die Lärmquellen nach
§ 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Darmstadt das
Regierungspräsidium Darmstadt.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen, als auch an nicht lärmkartierten Straßen, einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll. Die Eingabe kann auf der Online-Beteiligungsseite der hessischen Regierungspräsidien: www.beteiligung-lap-hessen.de, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die Stadt-/Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt bis zum 31. Januar 2018 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Darmstadt
Wilhelminenstraße 1-3
64278 Darmstadt
Darmstadt, 20. November 2017
III 33.3 – 66 i 04.01