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Grundsteuerreform 2025

Neue Hebesatzempfehlung für Lorsch

Unterschiedliche Grundsteuer für vergleichbare Grundstücke? Das ist ungerecht und geht zukünftig nicht mehr. Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab 2025 neu geregelt werden.

Die Grundsteuerreform soll nach Empfehlung der Bundesregierung aufkommensneutral durchgeführt werden. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer in allen Kommunen weder steigen noch sinken soll. Aber die einzelnen Grundsteuerzahlungen können sich ändern. Die einen Eigentümer*innen werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, die anderen weniger. Das ist die zwingende Folge, um das Ziel einer gerechteren Grundsteuer zu erreichen.

Die Hessische Steuerverwaltung hat nun allen Kommunen eine Hebesatzempfehlung für die Grundsteuern gegeben. Für Lorsch sieht diese wie folgt aus und ist hier abrufbar: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/hebesatzempfehlungen/karte-der-hebesatzempfehlungen

Welcher Hebesatz ab 2025 dann tatsächlich gilt, legt wie immer die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der Haushaltsplanberatung fest. Denn erst wenn die Hebesätze für 2025 beschlossen sind, kann ausgerechnet werden, wer wie viel Grundsteuer zahlen muss. Die Kommunen verschicken diese Information mit ihren Grundsteuerbescheiden. Weitere Informationen zum Thema gibt es hier: https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

Grundsteuerreform
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