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Schluss mit Schottergärten

Blühende Bepflanzung statt grauen Vorgartenflächen

In ganz Hessen heißt es: Schluss mit Schottergärten! Denn der Hessische Landtag hat am 25. Mai 2023 das Verbot von Schottergärten beschlossen als Novelle des Hessischen Naturgesetzes. Wohlgemerkt bezieht sich diese Regelung nicht auf bestehende Gärten, vielmehr geht es darum, keine neuen grauen Vorgartenflächen zu schaffen.

Zeit- und Arbeitsersparnis sind ein Irrtum!

Um sich Zeit- und Arbeitsaufwand zu ersparen, haben viele Hausbesitzer*innen in den letzten Jahren vermehrt auf steinige Vorgärten gesetzt. Der Naturschutzbund (NABU) bestätigt nun, dass der Schotter im Vorgarten sehr viele ökologische Nachteile mit sich bringt: Die spärliche Bepflanzung biete Insekten und Vögeln wenig bis keine Nahrung. Auch Kleintiere finden dort keinen Unterschlupf. Um die Tierwelt zu sichern, braucht es also wieder mehr „grüne Gärten“.

Aber nicht nur für die Biodiversität sind Schottergärten keine gute Option, denn auch das Regenwasser kann nicht mehr versickern. Dies wirkt sich negativ auf die Grundwasserneubildung aus. Grünflächen und Pflanzen haben darüber hinaus positive Auswirkungen auf das Mikroklima, denn: Sie binden Staub und Schadstoffe aus der Luft und senken gleichzeitig die Umgebungstemperatur. Ein grüner Garten sorgt also auch für ein besseres Klima in den Innenstädten.

Schottergarten adé! Bis zu 1.100 € gibt es von der Stadt dazu

Warum es sich lohnt, seinen Schottergarten abzuschaffen, zeigt der Animationsfilm auf der Homepage der Stadt Lorsch. Die Vorteile einer grünen Gartenoase werden hier anschaulich erklärt. Die heimische Natur hat viele Alternativen zum grauen Schotter zu bieten, welche Arbeit sparen, gut aussehen und sich positiv auf das Klima auswirken. Pflanzen, die gut mit Wärme und mit wenig Wasser zurechtkommen sind eine gute Wahl. Zu Beispiel sind Zwiebeln, heimische Wildstauden, Rosen und Kleinsträucher pflegeleicht und wirken farbenfroh.

Für die Umgestaltung eines Schottervorgartens in einen begrünten Vorgarten können Antragssteller*innen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.100 € erhalten. Die Antragstellung beim Fachbereich Bauen und Umwelt der Stadt Lorsch ist denkbar einfach. Förderanträge gibt es zum Download auf der Homepage der Stadt unter https://lorsch.de/de/bauen-umwelt/umwelt/lorsch-blueht-auf.php Der Fördertopf ist auf 7.500 Euro begrenzt. „Schnell sein“ lohnt sich also.

Bei Fragen zur Förderrichtlinie „Lorsch blüht auf“, stehen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Bauen und Umwelt gerne per Mail unter bmtlrschd oder telefonisch unter der Tel. 0 62 51/59 67-302 für Auskünfte zur Verfügung.

Info-Box

Die Kreisvolkshochschule Bergstraße bietet in Kooperation mit der Stadt Lorsch einen Vortrag an zum Thema „Rückbau von Schottergärten“. Alle Interessierten sind am 3. Mai um 19 Uhr hierzu herzlich eingeladen. Der Referent ist der Gärtnermeister Thomas Hilsdorf! Der Vortrag findet im KVHS- Schulungszentrum in der Römerstraße 16 statt. Für alle Lorscher*innen ist der Vortrag kostenlos.

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