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Naturschutz im Frühjahr

Am 1. März beginnt die Brut- und Setzzeit

Naturschutzgebiet mit Hinweisschild
Naturschutzgebiet mit Hinweisschild

Nicht mehr lange und der Frühling erwacht aus dem Winterschlaf! Zum meteorologischen Frühlingsanfang am 1. März beginnt die alljährliche Brut- und Setzzeit. Die Brut- und Setzzeit bezeichnet den Zeitraum in dem viele, wildlebende Tiere wie Feldhasen, Rehe und Vögel ihren Nachwuchs bekommen. Auch unzählige Insekten und andere Kleintiere nutzen die Sträucher und Bäumen zum Schutz und als Nahrungsquelle. Für die Menschen bedeutet das: Bitte Rücksicht nehmen!

Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es in der Zeit vom 01. März bis 30. September grundsätzlich verboten, den (radikalen) Schnitt wichtiger Biotopstrukturen wie Röhrichte, Bäume, Hecken, Gebüsche und sonstige Gehölze vorzunehmen. Somit soll sichergestellt werden, dass die Schutzräume erhalten bleiben. Dies gilt auch für Bäume in der freien Landschaft, auf Wiesen oder entlang von Wegen und Straßen oder inmitten befestigter Flächen. Alle Gartenliebhaber, die jetzt noch einen Grünschnitt erledigen möchten, sollten sich also beeilen.

Sichere Straßen durch regelmäßigen Rückschnitt

Auch zur Verkehrssicherung ist das regelmäßige Stutzen der Begrünung notwendig. Überhängende Zweige und Äste über den Gehwegen sind bis auf eine Höhe von 2,40 m und über Fahrbahnen bis in eine Höhe von 4,50 m zu kürzen. So ist gewährleistet, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen sicher die Straßen und Gehwege nutzen können. Soweit jedoch keine dringenden Verkehrserfordernisse entgegenstehen sollte nach dem Bundesnaturschutzgesetz, während der Brut- und Setzzeit, auf den Heckenschnitt verzichtet werden.

Hunde bitte an der Leine führen!

Die Stadt Lorsch appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Vierbeiner im Feld oder Wald an der Leine zu führen und besonders große Rücksicht zu nehmen. Neugierige, spielende Hunde könnten die Wildtiere und deren Nachwuchs erheblich stören und empfindlich treffen, wenn sie frei herumtoben. Dies kann fatalen Folgen haben. Denn ist das Wild oder ein brütender Vogel erst einmal aufgeschreckt, kann es passieren, dass der Nachwuchs nicht mehr angenommen wird. Rehkitze oder Küken verenden dann mitunter qualvoll.

Die Stadtverwaltung bittet daher darum, während der Brut- und Setzzeit in Wäldern, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten sowie frei zugänglichen Grünanlagen nur mit angeleinten Hunden spazieren zu gehen. Ebenso ist es wichtig, die vorhandenen Wege nicht zu verlassen und nicht quer über die Wiesen, Felder oder durch den Wald zu laufen. Jede*r kann Verantwortung übernehmen und so einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz leisten.

Hundespielwiese – ein Raum zum Spielen und Toben!

Um den Hunden ihren nötigen Auslauf zu geben, kann auf der knapp 2000 Quadratmeter großen, eingezäunte Hundespielwiese im Ehlried in der Ludwig-Gärtner-Straße ausgewichen werden. Diese ist ganzjährig geöffnet und kann zum freien Spielen und Toben ohne Leine genutzt werden.

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