Ab Donnerstag ohne Termin und ohne Negativnachweis ins Lorscher Waldschwimmbad
Die
Hessische Landesregierung verlängert ab Donnerstag, den 16.September, die
bestehende Coronavirus-Schutzverordnung, passt aber verschiedene Regelungen lockernd
an. Für Gäste des Lorscher Waldschwimmbades bedeutet das ab Donnerstage, den
16. September, Erleichterungen in den Tagen bis zum letzten Öffnungstag der
Saison 2021, am Sonntag, den 19. September: Es ist dann keine vorherige
Terminvereinbarung mehr nötig und auch kein Negativnachweises nach der
bekannten 3G-Regel an der Schwimmbadkasse. Eintrittskarten für
einen Schwimmbadbesuch können direkt an der Schwimmbadkasse gekauft werden. Die
Besucherzahl ist jedoch weiterhin auf maximal 1600 Personen beschränkt.
Bürgermeister Schönung weist darauf hin, dass „die in dieser Badesaison erforderliche Terminvorreservierung auf die verschiedensten Arten nach kurzer Gewöhnungszeit hervorragend funktioniert hat.“ Wer möchte, kann deshalb dieses Verfahren auch noch in den letzten vier Tagen weiterhin nutzen. “Auch wenn wir uns die Lockerungen früher gewünscht hätten, freuen wir uns natürlich, dass das Badevergnügen in Lorsch zumindest in den verbleibenden vier Öffnungstagen und damit zum Saisonausklang unkomplizierter möglich ist. Und wir hoffen, dass das Land Hessen hiermit auch ein Signal in Richtung der Badesaison 2022 setzt.“