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Straßensanierungen in der Bismarckstraße beginnen

Zunächst Bestandsaufnahmen und Planungen

Zügig geht es in Lorsch mit der Straßensanierung weiter. Auf der Agenda des Bau- und Umweltamtes steht zur Zeit die südliche Hälfte der Bismarckstraße (Abschnitt zwischen Schillerstraße und Nibelungenstraße). In dem ersten Maßnahmenabschnitt geht es zunächst um eine Bestandsaufnahme und um die Planung verschiedener Varianten. Diese werden sodann in den städtischen Gremien diskutiert. Der Gremienentscheidung folgt eine entsprechende Anliegerinformation. Der Winter 2021/22 soll genutzt werden, um die beschlossenen Maßnahmen auszuschreiben und mit den Sanierungsarbeiten schließlich soll im Frühjahr 2022 begonnen werden. Die dafür notwenigen Mittel sind bzw. werden im Haushalt vorgesehen.

„Dem Magistrat ist es wichtig, die Anlieger*innen vorab und frühzeitig zu informieren, denn schon die Bestandsaufnahme wird zu Beeinträchtigungen in der Straße führen“, so Bauamtsleiter Volker Knaup. „Damit die Planungen fundiert erfolgen können, werden die nächsten Wochen der Straße Bohrkerne entnommen. Sie geben Aufschluss über den Straßenaufbau und die mögliche Belastungen des vorhandenen Materials. Zudem wird eine vermessungstechnische Bestandsaufnahme durchgeführt werden, die als Datengrundlage dient.“

Sichtbare Schäden in der Bismarckstraße
Sichtbare Schäden in der Bismarckstraße
Sichtbare Schäden in der Bismarckstraße
Sichtbare Schäden in der Bismarckstraße

Das Fachamt weiß, was alles dazu gehört, denn alle Rahmenbedingungen müssen gut überlegt sein. Dazu gehören die Fragen der künftigen Straßengestaltung, zur Gehwegbreite und notwendigen Bodenmarkierungen, der Umfang notweniger Beschilderungen, die Anbindungen der bestehenden Grundstücke an die Versorgungsstränge und vieles andere. Während in der Bismarckstraße der Hauptkanal bereits mittels Inliner-Verfahren saniert wurde, werden die Hausanschlüsse an den Kanal ausgetauscht werden müssen. Eine Erneuerung wird aller Wahrscheinlichkeit auch bezüglich der Hauptwasserleitung und der Wasserhausanschlüsse fällig.

Beruhigend für die Anlieger ist dabei sicherlich der Wegfall der Straßenbeitragssatzung, so dass mit keiner Kostenumlage auf die Anlieger*innen zu rechnen ist. Individuell weiterberechnet werden lediglich die Kosten für die Hausanschlüsse an die betroffenen Grundstücke. Dazu wird es im Herbst/Winter 2021 eine entsprechende Anliegerinformation geben.

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