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Helft das Grün zu erhalten!

Baumschutzsatzung und Schutzzeiten nach dem Bundes-Naturschutzgesetz sollen Natur bewahren

„Was der Natur an einer Stelle genommen wird, soll ihr -gegebenenfalls an anderer Stelle - wieder zurückgegeben werden“, dieser Grundgedanke liegt der Baumschutzsatzung der Stadt Lorsch zugrunde. Sie gilt seit Herbst 2020, um die hier vorhandenen Bäume und Hecken unter besonderen Schutz zu stellen. Aufgrund dieser Satzung erteilt die Verwaltung Genehmigungen für die Fällung eines Baumes oder die Entfernung einer Hecke, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Dies ist dann z.B. der Fall, wenn ein Baum nachweislich eine Gefährdung darstellt oder wenn ein Bauvorhaben genehmigt wurde. In der Regel sind dann Ersatzpflanzungen mit heimischen Bäumen bzw. Heckenpflanzen vorzunehmen. Seitens der Stadtverwaltung wird seither ein großes Informationsbedürfnis der Bürger*innen bezüglich dieses Themas festgestellt.

Aktuell möchte das Bau- und Umweltamt deshalb die Bevölkerung und insbesondere die Haus-, Garten- und Schrebergartenbesitzer darauf hinweisen, dass bei geplanten gärtnerischen Aktivitäten nicht nur die neue Baumschutzsatzung, sondern insbesondere auch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten ist.

Zwischen dem 01. März und dem 30. September eines jeden Jahres besteht diesem Gesetz nach eine besondere Schutzzeit. Denn gerade in dieser Zeit brüten etliche Vögel. Werden z.B. jetzt Hecken entfernt, so stellt dies einen Verstoß gegen das Bundes-Naturschutzgesetz dar und wird mit einer Ordnungswidrigkeit durch die Untere Naturschutzbehörde geahndet. Solche Arbeiten sind grundsätzlich erst ab dem 01. Oktober wieder erlaubt.

„Der Klimawandel ist in das Bewusstsein der Menschen vorgedrungen, und greift bereits tief in die Natur ein“, heißt es aus dem zuständigen Bau- und Umweltamt. „Dass immer mehr Bäume erkranken, sowie Insekten und andere Arten sterben und immer mehr Grün aus unserem Leben verschwindet, ist ein sichtbares Zeichen dafür.“ Auch deshalb sollen die Bürger*innen dafür sensibilisiert werden, nicht noch selbst zusätzlich willkürliche, vorschnelle oder vermeidbare Eingriffe vorzunehmen oder solche wenigsten auszugleichen. Denn Bäume und Hecken erhalten, schützen und sichern die natürlichen Lebensgrundlagen. Sie verbessern die Luft und die Lebensqualität, wehren schädliche Umwelteinflüsse wie Lärm und übermäßiges Aufheizen der Innenstädte ab, sind Lebensraum für Tiere und Erholungszonen für Menschen, sie beleben und gliedern das Stadt- und Landschaftsbild.- Viele Gründe also das städtische Grün zu schätzen, zu pflegen und zu erhalten. Dazu möchte die Lorscher Baumschutzsatzung beitragen. „Helfen Sie mit, das Mögliche zu tun, um unser aller Lebensraum zu erhalten“, lautet der Apell.

Die Lorscher Baumschutzsatzung ist als Download unter Satzungen einzusehen. Bei Fragen erteilt auch gerne das Lorscher Bau- und Umweltamt Auskunft.

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