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lhre Stimme zählt!

Nehmen Sie an den Kommunalwalen am 14. März 2021 teil. Wichtige lnformationen aus Anlass der Corona-Pandemie.

Liebe Wählerinnen und Wähler,

die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben werden. Wir können lhnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler lhre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.

- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.

- Alle KontaklOberflächen der Wahlräume - insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne - werden regelmäßig und gründlich gereinigt.

- Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler neue Schreibstifte vom Wahlvorstand ausgegeben, die Sie behalten können.

- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OPMaskenoder FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.

Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie wie folgt beantragen können

1. Internet (Online Wahlscheinantrag)

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lorsch haben die Möglichkeit, ab dem 01 .02.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das lnternet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Stadt eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie seit dem 31.01.2021 mit Hauptwohnung in der Stadt Lorsch gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die lhnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen lnformationen zum Wahlbezirk und der laufenden
Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer lnternetseite in der Zeit vom 01.02.2021 bis 12.03.2021 um 13.00 Uhr unter folgendem Link freigeschaltet:

https://lorsch.de/de/aktuelles/meldungen2021/2021-02-01-Kommunalwahl2021.php

2. Post (Antragsvordruck Briefiarahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefiruahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

3. Formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail oder Fax. ln jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

4. Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Brieflrahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten während der Pandemie. Die öffnungszeiten sind

Montag und Dienstag 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 07.00 - 18.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Samstag jeden 3. Samstag im Monat 10.00 - 12.00 Uhr

Achtung: Eine telefonisehe Beantragung ist nicht möglich!

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefirvahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,

und

- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie lhre Stimmen per Briefwahl abgeben.

Beantragen Sie bitte - wenn möglich - die Wahlunterlagen online auf der lnternetseite der Gemeinde oder per formloser E-Mail.

Sie haben Fragen?
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an lhr Wahlamt der Stadt Lorsch.
Gebäude Neckarstraße 2, Raum 1. OG
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
64653 Lorsch
Telefon während den Öffnungszeiten: 0 62 51/59 67-146, -145
FAX: 0 6251/59 67-100
E-Mail: gwrbmtlrschd

Ihr Wahlamt der Stadt Lorsch

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