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Untersuchungsberechtigungsschein

Lebenslage: Familie, Kinder und JugendOrdnung und Sicherheit

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Hierfür wird

  • ein Untersuchungsberechtigungsschein
    (dient als Abrechnungsunterlage und ist bei der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt abzugeben)
  • und ein Erhebungsbogen benötigt
    (dient zur Darstellung der aktuellen physischen und psychischen Situation und ist vollständig ausgefüllt der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt vorzulegen).

Online-Service:

Den Untersuchungsberechtigungsschein können Sie auch online beantragen:Untersuchungsberechtigungsschein

Gebühren:
Gebührenfrei
 
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis bzw. der Reisepass oder der Kinderausweis

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