Lebenslage: Gewerbe
Die
Stadt Lorsch erhebt eine Steuer auf das im Stadtgebiet ausgeübte
Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in
Einrichtungen
(Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals,
Wettautomaten o.ä. Wettvorrichtungen) auch das Mitverfolgen der
Wettangebote bzw. Wettergebnisse ermöglichen, als örtliche
Aufwandssteuer nach Maßgabe der aktuell gültigen Satzung.