Lebenslage: Ordnung und Sicherheit
Für Ausnahmen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz bedarf es
einer Ausnahmegenehmigung.
Diese kann erteilt werden, wenn ein schriftlicher Antrag
eingereicht wird, es besteht kein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.
Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes sind zu beachten. Für
ggfs. verwendete Geräte und Maschinen, die zum Einsatz kommen, ist zusätzlich
eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einzuholen.
Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach dem
Verwaltungskostenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung für den
Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
(VwKostO-MdIS).