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Sonn- und Feiertagsausnahmegenehmigung

Lebenslage: Ordnung und Sicherheit

Für Ausnahmen nach dem Hessischen Feiertagsgesetz bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.
Diese kann erteilt werden, wenn ein schriftlicher Antrag eingereicht wird, es besteht kein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.
Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes sind zu beachten. Für ggfs. verwendete Geräte und Maschinen, die zum Einsatz kommen, ist zusätzlich eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einzuholen.

Gebühren:
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungskostenverzeichnis der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS).

Zuständige Stelle

Zuständige Mitarbeiter*innen

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