Lebenslage: Gewerbe
Wenn Sie Taxi- oder Mietwagenverkehr betreiben möchten, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Für die Erteilung der Genehmigung ist in Gemeinden mit mehr als 7.500 Einwohnern der Gemeindevorstand, im Übrigen der Kreisausschuss am Sitz oder an der Niederlassung Ihres Unternehmens zuständig.
Erforderliche Unterlagen und Gebühren:
Bitte setzen Sie sich direkt mit der zuständigen Behörde (siehe unten) in
Verbindung, um Informationen über die erforderlichen Unterlagen, die Gebühren und
das Antragsformular zu erhalten.