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Melderegister

Lebenslage: Ordnung und Sicherheit

Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in welchem alle der Meldepflicht unterliegenden Personen mit ihrer aktuellen Anschrift sowie mit weiteren personenbezogenen Daten, sogenannten Meldedaten, erfasst werden. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden zunächst von öffentlichen Stellen genutzt. In erster Linie geht es darum, die meldepflichtige Person mit ihrer Wohnanschrift im Melderegister zu erfassen, aber auch weitere grundlegende Daten werden dort gespeichert. Diese Daten werden von den Meldebehörden an andere öffentliche Stellen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften weitergegeben.
Viele öffentliche Aufgaben können nur mit Hilfe aktueller und richtiger Meldedaten erfüllt werden. Beispielsweise werden Pässe und Personalausweise in der Regel auf der Grundlage der Meldedaten ausgestellt, ohne dass die antragstellende Person stets eine Personenstandsurkunde vorlegen muss.

Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, dass das Melderegister immer auf dem aktuellen Stand ist und die personenbezogenen Daten korrekt eingetragen sind. Die Meldebehörde kann bei Bekanntgabe von Unrichtigkeiten von Amts wegen Korrekturen durchführen oder die betroffene Person um ihre Mithilfe bitten. Auf der anderen Seite kann auch ein jeder Bürger, bei Unrichtigkeiten einen Antrag auf Berichtigung des Melderegisters stellen.

Gebühren:
gebührenfrei

Erforderliche Unterlagen:

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person,
  • geeignete Nachweise, die die Richtigkeit des Antrages belegen,
  • Vorsprache nur persönlich.

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