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Förderprogramm „Lorsch fährt E“

Jetzt Fördergelder sichern für den Kauf von E-Fahrzeugen

Der Umstieg von fossilen Energieträgern hin zu klimafreundlicher Elektromobilität wird auch in diesem Jahr finanziell gefördert. Denn die Stadt Lorsch bietet wieder Zuschüsse über das Förderprogramm „Lorsch fährt E“ an. Finanzielle Förderungen erhalten Bürger*innen für elektrisch betriebene Zweiräder, Dreiräder, Lastenfahrräder und Fahrräder.

Städtische Mitarbeiter auf e-Lastenfahrrädern
Städtische Mitarbeiter auf e-Lastenfahrrädern

Finanziell und ökologisch von Vorteil!

Aber nicht nur finanziell kann sich der Umstieg lohnen. Denn schließlich kann mit der Nutzung von Elektromobilität auch etwas für die Umwelt getan werden. Mit dem Förderprogramm möchte die Stadt Lorsch Bürger*innen fördern, die dazu beitragen, dass lokale CO2-Emissionen gesenkt werden, durch eine Minderung des Verbrauchs von fossilen Energieträgern. Weiter sollen dadurch Emissionen von Schadgasen, vor allem Stickoxide, verringert werden. Ziel ist es Lorsch klimafreundlicher werden zu lassen.

„Die Lorscher Bürger*innen haben die Möglichkeit aktiv etwas zum Umweltschutz beizutragen“, freut sich Bürgermeister Christian Schönung über die erneute Fördermöglichkeit. Bei so manchem Haushalt kann so auch die Anschaffung eines zweiten Autos vermieden werden. Denn mit einem Elektro-Lastenrad können auch Einkäufe mühelos transportiert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Neufahrzeuge und Leasingneufahrzeuge mit einer Vertragsdauer von mindestens 36 Monaten. Antragsberechtigt sind alle Bürger*innen mit einem Wohnsitz in Lorsch, Gewerbetreibende mit einem Firmensitz in Lorsch und Lorscher Vereine.

Antragsteller*innen erhalten von der Stadt Lorsch eine Förderung in Höhe von 500 € für Elektro-Zweiräder, 400 Euro für Elektro-Dreiräder sowie Elektro-Lastenfahrräder und 300 Euro für Elektro-Fahrräder.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragstellung bei der Stadt Lorsch ist denkbar einfach. Förderanträge gibt es zum Downloaden auf der Homepage der Stadt unter https://lorsch.de/de/bauen-umwelt/umwelt/lorsch-faehrt-e.php oder können in Papierform im Lorscher Stadthaus abgeholt werden. Diese sind im Original unterschrieben im Stadthaus abzugeben. Beigefügt werden muss lediglich ein aussagekräftiges Angebot, sowie eine Kopie des Personalausweises oder des Gewerbescheins. Im Anschluss erhalten die Antragsteller*innen innerhalb weniger Tage einen Bewilligungsbescheid. Nach dem Erhalt der Bewilligung kann die Anschaffung getätigt werden. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt im Anschluss. Dies aber noch vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung, welche im Mai bzw. Juni erwartet wird. Die Anschaffung kann dennoch bereits getätigt werden.

Bei Fragen rund um das Förderprogramm „Lorsch blüht auf“ stehen die Mitarbeiter*innen des Fachbereichs Bauen und Umwelt der Stadt Lorsch gerne zur Verfügung unter der Rufnummer 06251/5967-303 oder per E-Mail unter: bmtlrschd

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