Lorsch e.V.

Versicherung


Die Kinder sind während der gesamten Betreuung an Schultagen über die Schule gesetzlich versichert bei der Unfallkasse Hessen. Während schulfreier Tage sind die Kinder nicht über die Schule versichert. Für die Teilnehmer an der Betreuung während schulfreier Tage (z.B. Ferien) ist eine Unfallversicherung von uns abgeschlossen worden mit 5.000 € Todesfallleistung und 25.000 € Kapitalleistung bei Invalidität ohne Progression gemäß Gliedertaxe.

Schäden, die die Kinder anderen Personen oder Sachen zufügen sind nicht über die Schülerbetreuung abgesichert. Hierfür haften ggf. die Eltern und können dies durch eine Haftpflichtversicherung absichern.

Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Schülerbetreuung eintreten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind dem Vorstand der Schülerbetreuung Wingertsbergschule e.V. unverzüglich zu melden, damit die Schadensregelung eingeleitet werden kann.