Lebenslage: Bauen und Wohnen
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen
Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben,
Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen
entstehen kann.
Eine Auskunftssperre kann auch online beantragt werden:
Beantragung einer Auskunftssperre