Lebenslage: Reisen
Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden, welcher direkt ausgestellt werden kann.
Seit dem 1. Januar 2021 beantragte Kinderreisepässe
werden mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Bisher
ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre eingetragene Gültigkeit. Er kann verlängert werden, jedoch
maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Eine
Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich
vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer
wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung
erfolgen.
Eine
Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues Lichtbild, Änderung der
Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.
Für Reisen
ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen
Personalausweis oder einen Reisepass.
Auf Wunsch
der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren Reisepässe
und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6.
Lebensjahr aufgenommen.
Gebühren:
13,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über sonstige Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes.