Ein Kinderausweis kann direkt ausgestellt werden. Die Erstausstellung erfolgt bis zum sechsten Lebensjahr mit Verlängerungsmöglichkeit bis zum 12. Lebensjahr. Das Kind muss bei der Beantragung dabei sein (§ 6.1.1.2 der PassVwV).
Gebühren:
13,00 Euro
Mitzubringende Unterlagen:
Sie benötigen die Geburtsurkunde oder den abgelaufener Kinderausweis, 1 biometrisches Passbild und die Einverständniserklärung der Eltern.
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