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Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung

Bekanntmachung der Förderrichtlinie zum Anreizprogramm und zum Verfügungsfonds im Förderprogramm „Lebendige Zentren“ für das Stadtzentrum Lorsch

Der Magistrat der Stadt Lorsch hat in seiner Sitzung am 15.06.2020 die Förderrichtlinie

„Kommunales Programm der Stadt Lorsch im Fördergebiet ‚Stadtzentrum Lorsch‘ im Rahmen des Förderpro-gramms ‚Lebendige Zentren‘ zur Anreiz-Förderung von baulichen Maßnahmen privater Bauherren

sowie

zum ‚Verfügungsfonds‘ zur Förderung von Maßnahmen und Investitionen lokaler Interessensgemeinschaften und Initiativen, die im öffentlichen Raum wahrnehmbar sind“

beschlossen, wie vom zuständigen Ministerium genehmigt.

Die Bekanntmachung der kompletten Förderrichtlinie erfolgt ab dem 03.07.2020 auf der Internet-Seite der Stadt Lorsch unter www.lorsch.de. Dort wird sie unter „Stadt und Bürgerbüro // Behördenwegweiser // Satzungen/Verordnungen“ unter dem Begriff „Förderrichtlinie Anreizprogramm und Verfügungsfonds ‚Lebendige Zentren‘“ veröffentlicht und künftig zu finden sein.

Sie gilt bis zum Abschluss der Städtebauförderung „Lebendige Zentren (vormals „Aktive Kernbereiche“ in Hessen“) in der Stadt Lorsch.

Ein Plan des Fördergebiets mit parzellenscharfer Abgrenzung ist Bestandteil der Förderrichtlinie.

Weitere Informationen zum Programm sind online auf https://www.aktiv.lorsch.de/ zu finden. Unterstützung und Beratung zur Antragstellung ist bei der Entwicklungsgesellschaft Lorsch mbH und dem Bau- und Umweltamt der Stadt Lorsch (FR Greiff-Reusch) zu erhalten. Genaueres dazu ist der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Lorsch, den 01.07.2020

Der Magistra

Schönung, Bürgermeister

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