für den 60. Lorscher Fastnachtsumzug am Dienstag, den 25. Februar 2020
Für die Aufstellung und Durchführung des
Fastnachtsumzuges am Dienstag, den 25.
Februar 2020, ab 13.00
Uhr, werden nachstehende Straßen des Zug Weges durch Verkehrszeichen
250 StVO „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ für den Verkehr gesperrt. Die
östliche Friedensstraße wird ab 13.00
Uhr in Fahrtrichtung Hirschstraße/Friedensstraße-West für den gesamten Verkehr
voll gesperrt. Die übrigen Straßen des Zug Weges werden ab 13.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.
Zugaufstellung:
Hügelstraße, Teilstück der Von Hausen
Straße (zwischen Hügelstr. und Am Forstbann), Am Forstbann.
Zugstrecke:
Friedensstr. (zwischen Hügelstr. und Biengartenstraße), Biengarten-, Sand-, Gabelsberger-, Hirschstraße, Kaiser-Wilhelm-Platz, Römerstraße, Marktplatz, Bahnhof-, Rhein-, Moltke-, Schiller-, Heinrichstraße. Auflösung Heinrich Straße / Nibelungenstraße (Zug ende ca. 17.30 Uhr).
Die Innenstadt ab Kaiser-Wilhelm-Platz,
Römerstraße, Markt- und Benediktinerplatz, Teilstück der Nibelungenstraße ab
Einmündung Kirchstraße und die Bahnhofstr.-Süd bleiben nach dem Umzugsende bis
zur Entfernung der Straßensperrung bis Mittwoch,
26. Februar 2020, ca. 9.00
Uhr gesperrt.
Für den Durchgangsverkehr werden folgende Umleitungsstrecken
angeboten:
- aus Richtung Heppenheim und Hüttenfeld über den Starkenburgring, zur B 460,
- aus Richtung
Bürstadt/Einhausen über die Kriemhildenstraße, westliche Friedensstraße, Hirschstraße,
Seehofstraße, Starkenburgring bzw. nach Hüttenfeld.
Am Donnerstag, den 19. Februar 2020,
werden auf der Zugstrecke und den Straßen der Aufstellorte des Fastnachtszuges
die Verkehrszeichen 283 „Haltverbot“ mit dem Zusatz „Dienstag, ab 11.00 Uhr“ aufgestellt. Die
absoluten Haltverbote werden somit rechtzeitig aufgestellt, damit keine
Fahrzeuge am 25. März 2020, ab 11.00 Uhr, an der Zugstrecke geparkt werden.
Die Polizei und die Ordnungspolizei sind
gehalten, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge am Fastnachtsdienstag
(25.02.2020) ab 12.00 Uhr abzuschleppen.
Um einen reibungslosen Ablauf des Fastnachtsumzuges zu gewährleisten, bitten wir die Bevölkerung, ihre Kraftfahrzeuge in den betroffenen Straßenzügen während dieser Zeit nicht zum Parken abzustellen und die aufgestellten Verkehrszeichen zu beachten.
Die Anlieger werden gebeten, ihre
Fahrzeuge während der Aufstellung des Zuges und des Zugverlaufs nicht von oder
zu ihren Grundstücken zu fahren. Wenn der Einsatz von Kraftfahrzeugen
unvermeidbar ist, mögen diese in Straßen, die außerhalb des Zugverlaufes
liegen, abgestellt werden.
Lorsch, den 29. Januar 2020
Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde
Schönung Bürgermeister