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59. Lorscher Fastnachtsumzug

Für die Aufstellung und Durchführung des Fastnachtsumzuges am Dienstag, den 05. März 2019, ab 13.00 Uhr, werden nachstehende Straßen des Zug Weges durch Verkehrszeichen 250 StVO „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ für den Verkehr gesperrt. Die östliche Friedensstraße wird ab 13.00 Uhr in Fahrtrichtung Hirschstraße/Friedensstraße-West für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Die übrigen Straßen des Zug-Weges werden ab 13.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.

Zugaufstellung:

Hügelstraße, Teilstück der Von Hausen Straße (zwischen Hügelstr. und Am Forstbann), Am Forstbann.

Zugstrecke:

Friedensstraße (zwischen Hügelstraße und Biengartenstraße), Biengarten-, Sand-, Gabelsberger-, Hirschstraße, Kaiser-Wilhelm-Platz, Römerstraße, Marktplatz, Bahnhof-, Rhein-, Moltke-, Schiller-, Heinrichstraße.
Auflösung Heinrich Straße / Nibelungenstraße (Zug-Ende ca. 17.30 Uhr).

Die Innenstadt ab Kaiser-Wilhelm-Platz, Römerstraße, Markt- und Benediktinerplatz, Teilstück der Nibelungenstraße ab Einmündung Kirchstraße und die Bahnhofstraße-Süd bleiben nach dem Umzugsende bis zur Entfernung der Straßensperrung bis Mittwoch, 06. März. 2019, ca. 9.00 Uhr gesperrt.

Für den Durchgangsverkehr werden folgende Umleitungsstrecken angeboten:

- aus Richtung Heppenheim und Hüttenfeld über den Starkenburgring, zur B 460

- aus Richtung Bürstadt/Einhausen über die Kriemhildenstraße, westliche Friedensstraße, Hirschstraße, Seehofstraße, Starkenburgring bzw. nach Hüttenfeld.

Am Donnerstag, den 28. Februar 2019, werden auf der Zugstrecke und den Straßen der Aufstellorte des Fastnachts-zuges die Verkehrszeichen 283 „Halteverbot“ mit dem Zusatz „Dienstag, ab 11.00 Uhr“ aufgestellt. Die absoluten Halteverbote werden rechtzeitig aufgestellt, damit keine Fahrzeuge am 05. März 2019, ab 13.00 Uhr, an der Zug-strecke geparkt werden.

Die Polizei und die Ordnungspolizei sind gehalten, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge am Fastnachtsdienstag (05.03.19) ab 12.00 Uhr abzuschleppen.

Um einen reibungslosen Ablauf des Fastnachtsumzuges zu gewährleisten, bitten wir die Bevölkerung, ihre Kraftfahr-zeuge in den betroffenen Straßenzügen während dieser Zeit nicht zum Parken abzustellen und die aufgestellten Ver-kehrszeichen zu beachten.

Die Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge während der Aufstellung des Zuges und des Zugverlaufs nicht von oder zu ihren Grundstücken zu fahren. Wenn der Einsatz von Kraftfahrzeugen unvermeidbar ist, mögen diese in Straßen, die außerhalb des Zugverlaufes liegen, abgestellt werden.

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