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Sperrung von Straßen und Umleitung des Verkehrs für den 58. Lorscher Fastnachtsumzug am Dienstag, den 13. Februar 2018

Für die Aufstellung und Durchführung des Fastnachtsumzuges am Dienstag, den 13. Februar 2018, ab 13.00 Uhr, werden nachstehende Straßen des Zugweges durch Verkehrszeichen 250 StVO „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ für den Verkehr gesperrt. Die östliche Friedensstraße wird ab 13.00 Uhr in Fahrtrichtung Hirschstraße/Friedensstraße-West für den gesamten Verkehr voll gesperrt. Die übrigen Straßen des Zugweges werden ab 13.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.

Zugaufstellung:
Hügelstraße, Teilstück der Von Hausen Straße (zwischen Hügelstr. und Am Forstbann), Am Forstbann.

Zugstrecke:
Friedensstr. (zwischen Hügelstr. und Biengartenstraße), Biengarten-, Heppenheimer Straße, Kaiser-Wilhelm-Platz, Römerstraße, Marktplatz, Bahnhof-, Rhein-, Moltke-, Schiller-, Heinrichstraße. Auflösung Heinrich Straße / Nibelungenstraße (Zug ende ca. 17.30 Uhr).
Die Innenstadt ab Kaiser-Wilhelm-Platz, Römerstraße, Markt- und Benediktinerplatz, Teilstück der Nibelungenstraße ab Einmündung Kirchstraße und die Bahnhofstr.-Süd bleiben nach dem Umzugsende bis zur Entfernung der Straßensperrung bis Mittwoch, 14. Feb. 2018, ca. 9.00 Uhr gesperrt.

Für den Durchgangsverkehr werden folgende Umleitungsstrecken angeboten:

- aus Richtung Heppenheim und Hüttenfeld über den Starkenburgring, zur B 460,
- aus Richtung Bürstadt/Einhausen über die Kriemhildenstraße, westliche
      Friedensstraße, Hirschstraße, Seehofstraße, Starkenburgring bzw. nach Hüttenfeld.

Am Donnerstag, den 08. Februar 2018, werden auf der Zugstrecke und den Straßen der Aufstellorte des Fastnachtszuges die Verkehrszeichen 283 „Haltverbot“ mit dem Zusatz „Dienstag, ab 11.00 Uhr“ aufgestellt. Die absoluten Haltverbote werden rechtzeitig aufgestellt, damit keine Fahrzeuge am 13. Februar 2018, ab 13.00 Uhr, an der Zugstrecke geparkt werden.

Die Polizei und die Ordnungspolizei sind gehalten, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge am Fastnachtsdienstag (13.02.18) ab 13.00 Uhr abzuschleppen.

Um einen reibungslosen Ablauf des Fastnachtsumzuges zu gewährleisten, bitten wir die Bevölkerung, ihre Kraftfahrzeuge in den betroffenen Straßenzügen während dieser Zeit nicht zum Parken abzustellen und die aufgestellten Verkehrszeichen zu beachten.

Die Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge während der Aufstellung des Zuges und des Zugverlaufs nicht von oder zu ihren Grundstücken zu fahren. Wenn der Einsatz von Kraftfahrzeugen unvermeidbar ist, mögen diese in Straßen, die außerhalb des Zugverlaufes liegen, abgestellt werden.

Lorsch, den 31. Januar 2018

Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde:

Schönung Bürgermeister

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