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Bebauungsplan Nr. 60 „Am Klostergarten“; bisher 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8.VII „Ortskern Teil 8.VII“

03. Jul 2017

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Lorsch zur Bauleitplanung.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorsch hat in ihrer Sitzung am 15.11.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8.VII „Ortskern Teil 8.VII“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.11.2016 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorsch hat in ihrer Sitzung am 29.06.2017 eine Neuaufstellung des Bebauungsplans beschlossen.

Der zukünftige Titel soll lauten: Bebauungsplan Nr. 60 „Am Klostergarten“.

Der Bebauungsplan-Entwurf umfasst einen modifizierten Geltungsbereich (2 Teilbereiche) gegenüber dem aus dem Aufstellungsbeschluss.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass in gleicher Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lorsch am 29.06.2017 der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 60 „Am Klostergarten“ zur Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der förmlichen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen wurde.

Es wird gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan Nr. 60 „Am Klostergarten“ in der Stadt Lorsch im beschleunigten Verfahren und daher ohne formale Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Die städtebaulichen und gestalterischen Ziele für den gesamten Geltungsbereich werden definiert durch Art und Maß der baulichen Nutzung (WA-Gebiet, überbaubare Flächen, Festsetzung von Traufwand- und Firsthöhen), Bauweise, Verkehrsflächen, Regelung der Zulässigkeit von Stellplätzen (vor allem innerhalb der straßenzugewandten Grundstücksfläche), Festsetzungen zur Dachgestaltung (Dachformen, -aufbauten, -öffnungen und –einschnitte, Dachdeckung) sowie Einfriedungen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes setzt sich aus zwei Teilflächen zusammen, die durch das Klostergelände und die Kleingartenanlage, in einen nördlichen und südlichen Teilabschnitt unterteilt werden.

Der nördliche Bereich wird von der Wingertsgasse im Westen und der Nibelungenstraße im Süden begrenzt. Der Teilbereich liegt innerhalb der Flur 2 auf den Flurstücken Nr. 69, 70/2, 71/9, 71/21, 71/23, 71/24, 71/25, 71/26, 71/27, 71/28, 71/29, 71/30, 71/31, 71/32, 71/33, 71/34, 72/1, 72/2, 72/3, 72/4, 72/5, 72/6, 72/7, 72/9, 72/10, 72/11, 72/12, 72/13, 72/14, 72/15, 405/4 (Am Wingertsberg) und teilweise auf den Flurstücken Nr. 73/24 (Am Wingertsberg), 397/2 (Nibelungenstraße) sowie 405/2 (Am Wingertsberg).

Der südliche Geltungsbereich fasst die Bebauung der Karolingerstraße und der Mittelstraße ein und verläuft im Süden entlang der Ziegelhüttenstraße. Er liegt innerhalb der Flur 2 auf den Flurstücken Nr. 87/1, 87/2, 87/3, 87/4, 87/5, 87/11, 87/12, 87/13, 87/14, 88, 89, 154/1, 156, 157/2, 157/3, 159, 160, 161, 162, 163/1, 163/2,164, 165, 194/5, 194/7, 195, 196, 197, 198, 199, 200, 201, 202/1, 204, 205, 206, 207, 208/1, 208/2, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218, 219, 220, 221, 222, 223/1, 225/1, 421/13, 423 (Mittelstraße) sowie teilweise die Flurstücke Nr. 87/18 (Friedrich-Behn-Weg), 412/1 (Karolingerstraße), 413 (Klosterstraße), 417 (Altmünsterstraße), 420/2 (Ziegelhüttenstraße) und 421/14 (Ziegelhüttenstraße) und ist aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze ersichtlich, die hiermit Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Abbildung: Umgrenzung des Geltungsbereichs Bebauungsplan Nr. 60 „Am Klostergarten“ (2 Teilgeltungsbereiche), ohne Maßstab

 /de-wAssets/docs/aktuelles/Bekanntmachungen/Geltungsbereich_B-Plan_60.jpg

Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Am Klostergarten“ in der Zeit von

Dienstag, dem 11.07.2017 bis einschließlich Freitag, dem 11.08.2017

bei der Stadtverwaltung Lorsch, Stadthaus, 2. OG, Zimmer 203-204, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch

während der allgemeinen Dienststunden:

MO, DI, DO, FR 8.00 Uhr – 12.00 Uhr,

MO, DI 14.00 Uhr – 16.00 Uhr,

Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr,

öffentlich ausgelegt wird.


Ausgelegt werden:

Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltuntersuchungen.

Die Öffentlichkeit wird durch diese öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 60 „Klostergarten“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Weiterhin wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan Nr. 60 „Klostergarten“ während des förmlichen Offenlegungszeitraumes zu jedermanns Einsicht offen gelegt wird und sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Lorsch möglich.

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben wurden, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt Lorsch deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollverfahren) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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