Magistrat bittet um Einhaltung der Gesetze
Des
einen Freud, des anderen Leid… Trotz aktueller Umweltdiskussionen und der
unzweifelhaften Verletzungs-, ja Brandgefahren durch Feuerwerkskörper, gehört
das beliebte Knallern, Ballern, Leuchten und Glitzern zum Jahresende wie das
Datum. Den Verantwortlichen in den Kommunen macht vor allem die Brandgefahr
durch Böller, Fontäne und Co. Sorge. Insbesondere in den engen historischen
Innenstädten ist diese Gefahr nicht zu unterschätzen, auch in Lorsch.
Deshalb
weist der Magistrat die Bevölkerung ausdrücklich noch einmal auf die
Gesetzeslage hin: Laut § 23 der Ersten Verordnung zu Sprengstoffgesetz (1.
SprengV) ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe
von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und
Fachwerkhäusern verboten.
Das
bedeutet für unsere Stadt ein Feuerwerksverbot im innerstädtischen Bereich von
Römerstraße, Marktplatz und Benediktinerplatz. Hier finden sich
besonders viele Fachwerkhäuser sowie das UNESCO Weltkulturerbe Kloster Lorsch.
In den vergangenen Jahren kam es außerdem zu vermehrten Sachschäden durch sogenannte Stabraketen. Der Stadtrat bittet die Lorscherinnen und Lorscher deshalb dringend, auf deren Einsatz in den dicht bebauten Wohngebieten zu verzichten, bedankt sich für das Verständnis und wünscht einen guten Rutsch ins neue Jahr.