Noch bis zum 06.12.2019 können die Zählerstände der Wasserzähler gemeldet werden, damit sie in die Jahresabrechnung einfließen.
Sollten
die zuständigen Sachbearbeiterinnen bei der Stadtverwaltung bis zu diesem Datum
keine Rückmeldung erhalten, werden die Zählerstände geschätzt.
Das
kann zu unnötigem Ärger führen. Vor allem in den Fällen, in denen bereits seit
mehreren Jahren kein Zählerstand mitgeteilt wurde, kann die Abrechnung extrem
vom tatsächlichen Stand abweichen. Auch die Vorauszahlungen können dann nicht
anhand der tatsächlichen Verbrauchswerte festgesetzt werden.
Ein
Anspruch auf kostenlose Änderung der „geschätzten Abrechnungen“ besteht allerdings
nicht.
Für
jedes vom Anschlussnehmer veranlasste Erfassen der Zählerstände kann nach der
städtischen Satzung eine Gebühr in Höhe von 25€ verlangt werden.
Deshalb
nochmals der Appell an die Lorscher Bevölkerung:
Lesen
Sie die Zählerstände bis zum 06.12.2019 ab und werfen Sie die ausgefüllte gelbe
Karte(diese muss nicht frankiert werden!) in den nächsten Briefkasten.
Alternativ
ist die Erfassung auch über einen Link auf der Homepage der Stadt www.lorsch.de möglich.