Lebenslage: Bauen und Wohnen, Ordnung und Sicherheit
Bauzäune, Container, Baugerüst, (Auto-)Kran, Lagerung Baumaterial, Straßen-/ Gehwegaufbruch im öffentlichen Straßenraum bedarf einer verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung (Einzel- oder Jahresgenehmigung).
Diese wird erteilt, wenn ein schriftlicher Antrag eingereicht wird und die Verkehrsverhältnisse dies zulassen, es besteht kein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.
Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme beim Ordnungsamt vorliegen, andernfalls wird ein Verspätungszuschlag auf die Verwaltungsgebühr erhoben.
Die Genehmigung enthält
Auflagen.
Die Beschilderung ist
vom Genehmigungsinhaber eigenständig bzw. von einem von ihm beauftragten
Dritten zu organisieren und aufzustellen und über die Dauer der Genehmigung täglich
zu kontrollieren.
Gebühren:
Die Gebühren
richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
und nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Lorsch