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Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung

Lebenslage: Bauen und WohnenOrdnung und Sicherheit

Bauzäune, Container, Baugerüst, (Auto-)Kran, Lagerung Baumaterial, Straßen-/ Gehwegaufbruch im öffentlichen Straßenraum bedarf einer verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung (Einzel- oder Jahresgenehmigung).

Diese wird erteilt, wenn ein schriftlicher Antrag eingereicht wird und die Verkehrsverhältnisse dies zulassen, es besteht kein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung.

Der Antrag sollte mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme beim Ordnungsamt vorliegen, andernfalls wird ein Verspätungszuschlag auf die Verwaltungsgebühr erhoben.

Die Genehmigung enthält Auflagen.
Die Beschilderung ist vom Genehmigungsinhaber eigenständig bzw. von einem von ihm beauftragten Dritten zu organisieren und aufzustellen und über die Dauer der Genehmigung täglich zu kontrollieren.

Gebühren:

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). und nach der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Lorsch

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