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Vorläufiger Personalausweis

Lebenslage: Reisen

Wenn Sie den Personalausweis sofort benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. nicht durch einen gültigen Pass ausweisen können, besteht die Möglichkeit der unmittelbaren Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises.

Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Personalausweisen beträgt höchstens 3 Monate.

Gebühren:
10,00 Euro

Erforderliche Unterlagen:

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person,
  • ein biometrisches Lichtbild, das der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei entspricht,
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Vorsprache nur persönlich.

Spezielle Hinweise:

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Antritt der Reise über sonstige Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes.

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