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Gewerbesteuer

Lebenslage: Gewerbe

Das Steueramt erstellt Gewerbesteuerbescheide und führt das Erhebungsverfahren durch.
Grundlage für die Festsetzung sind die vom jeweils zuständigen Finanzamt übermittelten Gewerbesteuermessbeträge.
Auf diese wird der jeweils gültige Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Lorsch angewendet:

  • Veranlagung der Gewerbesteuer und Festsetzung der Vorauszahlungen nebst Nachzahlungs- und Erstattungszinsen aus Steuerforderungen
  • Bearbeitung von Anträgen auf Stundung, Erlass einer Steuerschuld sowie Anpassung von Vorauszahlungen

Hebesatz zur Gewerbesteuer: 420 v. H.

Zuständige Stelle

Zuständige Mitarbeiter*innen

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