Lebenslage: Gewerbe
Das Steueramt erstellt Gewerbesteuerbescheide und führt das Erhebungsverfahren durch.
Grundlage für die Festsetzung sind die vom jeweils zuständigen Finanzamt
übermittelten Gewerbesteuermessbeträge.
Auf diese wird der jeweils gültige Gewerbesteuer-Hebesatz der Stadt Lorsch
angewendet:
Hebesatz zur Gewerbesteuer: 420 v. H.