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Gleichstellungsbeauftragte

Die Auftragsgrundlagen für die kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind Artikel 3, Abs. 2 des Grundgesetzes, § 4 b der hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie das Hessische Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz – HGlG).

Die Kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Anlaufstelle für alle Bürger*innen der Stadt Lorsch mit diesbezüglichen Fragen oder Problemen. Sie kann informieren, an relevante Fachberatungsstellen vermitteln und Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Durch Beteiligung an fachthematischen Arbeitskreisen, Netzwerken und Kooperation mit den entsprechenden Einrichtungen in der Region sowie Öffentlichkeitsarbeit wirkt sie auf die Sensibilisierung der Gemeinschaft für diese Problem- und Aufgabenstellungen sowie deren Lösungsmöglichkeiten hin.

Verwaltungsintern arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte an der Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für alle Beschäftigten der Stadt Lorsch sowie der Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.


Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung
Der Kreis Bergstraße stellt gemeinsam mit dem Kreiskrankenhaus Bergstraße und der Gewaltambulanz Heidelberg mit dem Projekt „Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung“ ein wichtiges Hilfsangebot für Menschen bereit, denen sexualisierte Gewalt widerfahren ist. Hier können sich Betroffene einer Vergewaltigung medizinisch versorgen und Spuren für eine eventuelle spätere polizeiliche Anzeige sichern lassen. Dadurch kann Klarheit über das Geschehene geschaffen werden, ebenso wie Rechtssicherheit, falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.

„Schnelle Hilfe nach Vergewaltigung“ erhalten Sie rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche im Kreiskrankenhaus Bergstraße. Weitere Informationen finden Sie unter: Schnelle Hilfe

Adresse

Gebäude Stadthaus, Raum 115
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
64653 Lorsch

Kontakt

0 62 51/59 67-209
0 62 51/59 67-200
gleichstellungsbeauftragte@lorsch.de

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