Sperrung von Straßen und Umleitung des Verkehrs für den 57. Lorscher Fastnachtsumzug am Dienstag, den 28. Februar 2017
Für die Aufstellung und Durchführung des
Fastnachtsumzuges am Dienstag, den
28. Feb. 2017, ab 13.00
Uhr, werden nachstehende Straßen des Zug Weges durch Verkehrszeichen
250 StVO „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ für den Verkehr gesperrt. Die
östliche Friedensstraße wird ab 13.00
Uhr in Fahrtrichtung Hirschstraße/Friedensstraße-West für den gesamten Verkehr
voll gesperrt. Die übrigen Straßen des Zug Weges werden ab 13.30 Uhr für den Verkehr gesperrt.
Zugaufstellung:
Hügelstraße, Teilstück der Von Hausen Straße (zwischen Hügelstr. und Am Forstbann), Am Forstbann.
Zugstrecke:
Friedensstraße (zwischen Hügel- und Biengartenstraße), Biengarten-, Sand-, Gabelsberger-, Hirschstraße, Kaiser-Wilhelm-Platz, Römerstraße, Marktplatz, Bahnhof-, Rhein-, Moltke-, Schiller-, Heinrichstraße. Auflösung Heinrichstraße/Nibelungenstraße (Zugende ca. 17.30 Uhr).
Die Innenstadt ab Kaiser-Wilhelm-Platz, Römerstraße, Markt- und Benediktinerplatz, Teilstück der Nibelungenstraße ab Einmündung Kirchstraße und die Bahnhofstraße-Süd bleiben nach dem Umzugsende bis zur Entfernung der Straßensperrung bis Mittwoch, 01. März. 2017, ca. 9.00 Uhr gesperrt.
Für den Durchgangsverkehr werden folgende Umleitungsstrecken angeboten:
Am Donnerstag, den 23. Februar 2017,
werden auf der Zugstrecke und den Straßen der Aufstellorte des Fastnachtszuges
die Verkehrszeichen 283 „Haltverbot“ mit dem Zusatz „Dienstag, ab 11.00 Uhr“ aufgestellt. Die
absoluten Haltverbote werden rechtzeitig aufgestellt, damit keine Fahrzeuge am 28.
Februar 2017, ab 13.00 Uhr,
an der Zugstrecke geparkt werden.
Die Polizei und die Ordnungspolizei sind gehalten, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge am Fastnachtsdienstag (28.02.17) ab 13.00 Uhr abzuschleppen.
Um einen reibungslosen Ablauf des Fastnachtsumzuges zu gewährleisten, bitten wir die Bevölkerung, ihre Kraftfahrzeuge in den betroffenen Straßenzügen während dieser Zeit nicht zum Parken abzustellen und die aufgestellten Verkehrszeichen zu beachten.
Die Anlieger werden gebeten, ihre Fahrzeuge während der Aufstellung des Zuges und des Zugverlaufs nicht von oder zu ihren Grundstücken zu fahren. Wenn der Einsatz von Kraftfahrzeugen unvermeidbar ist, mögen diese in Straßen, die außerhalb des Zugverlaufes liegen, abgestellt werden.
Lorsch, den 10. Februar 2017
Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde:
gez. Schönung Bürgermeister